Der gesetzlich geregelte Jugendschutz sieht für Jugendliche unter 16 und junge Erwachsene unter 18 Jahren genaue Grenzen bezüglich des Aufenthaltes in Gaststätten, Diskotheken, Clubs etc. vor.
Für Personen unter 18 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich von einer erwachsenen Person begleiten zu lassen. Hierfür wird der sogenannte „Muttizettel“ benötigt, die „Erziehungsbeauftragung“ laut § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes.
Zum ausgefüllten Muttizettel verlangen wir eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten (Mutter/Vater), damit die Unterschrift überprüft werden kann.
Auch der Erziehungsbeauftragte (also die benannte Begleitperson) muss sich selbstverständlich ausweisen können.
Wir müssen im Zweifelsfall Kontrollen durchführen, bitte vermeidet Diskussionen und plant voraus, wenn ihr später am Abend zu uns kommen wollt.
Wenn ihr zu jung ausseht und keinen Ausweis dabei habt, müssen wir davon ausgehen, dass ihr noch nicht volljährig seid!
Unsere empfohlene Vorlage für den Eintritt in unseren Bowlingcenter:
